Internationales Steuerrecht

Beratung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, Holdingstrukturen und Wegzugsbesteuerung
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten, Privatpersonen mit Auslandsbezug oder internationalen Investitionen – die steuerrechtliche Komplexität steigt exponentiell. Mehrfachbesteuerung droht, Compliance-Anforderungen verschärfen sich, und die Nutzung legaler Gestaltungsspielräume erfordert tiefgehendes Spezialwissen.
Wir navigieren Sie sicher durch das internationale Steuerrecht – mit umfassender Expertise in beiden Welten: deutsche Besteuerung und internationale Zusammenhänge.

Unsere Leistungsschwerpunkte

Internationale Unternehmensstrukturen und Holdingkonzepte
Entwicklung steueroptimierter Konzernstrukturen, Beratung zu Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im Ausland sowie Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Minimierung der Gesamtsteuerbelastung.
Verrechnungspreise und Transfer Pricing
Dokumentation konzerninterner Leistungsbeziehungen nach OECD-Standards, Erstellung von Verrechnungspreisanalysen und Master Files sowie Vertretung bei Betriebsprüfungen mit Verrechnungspreisschwerpunkt.
Wegzugsbesteuerung und Ansässigkeitswechsel
Beratung bei Wohnsitzverlegungen ins Ausland, Planung zur Vermeidung oder Minimierung der Wegzugssteuer, Nutzung von Stundungsregelungen und Begleitung bei der Ansässigkeitsfeststellung.
Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteueroptimierung
Prüfung von DBA-Ansprüchen, Reduzierung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen sowie Beantragung von Erstattungen überzahlter Steuern.
BEPS und internationale Compliance
Umsetzung der OECD-BEPS-Initiativen, Country-by-Country-Reporting, Beratung zu Hinzurechnungsbesteuerung und internationalen Meldepflichten (DAC6, automatischer Informationsaustausch).

Ihre Vorteile

Vermeidung von Doppelbesteuerung durch intelligente Strukturen
Reduzierung der Gesamtsteuerquote im internationalen Konzernverbund
Rechtssichere Compliance mit allen relevanten Rechtsordnungen
Minimierung von Risiken bei grenzüberschreitenden Transaktionen
Proaktive Beratung zu internationalen Steuerreformen
Ein Ansprechpartner für alle Jurisdiktionen

Praxisbeispiel: Holdingstruktur

Ein mittelständisches Unternehmen plant den Aufbau internationaler Vertriebsstrukturen in drei EU-Ländern. Durch die Etablierung einer steueroptimierten Holding-Struktur mit geschickter Nutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie konnten wir:
  • Quellensteuerfreiheit auf Dividendenausschüttungen erreichen
  • Die Gesamtsteuerbelastung um 18 Prozentpunkte senken
  • Vollständige Compliance mit BEPS-Anforderungen gewährleisten

Unsere Arbeitsweise

Internationale Steuerberatung erfordert enge Abstimmung. Wir arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Partnerkanzleien in den relevanten Ländern zusammen und koordinieren alle Aktivitäten zentral. So erhalten Sie eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand – ohne Schnittstellenprobleme oder widersprüchliche Empfehlungen.

Internationale Aktivitäten geplant?

Profitieren Sie von unserer Expertise im internationalen Steuerrecht.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch zur Analyse Ihrer Situation.