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Internationales Steuerrecht

Dass Investitionen keine Grenzen in der globalisierten und zunehmend digitaler werdenden Welt kennen, ist hinlänglich bekannt. Doch gilt dies nicht immer für die Inhalte, die sich hinter den Begrifflichkeiten im internationalen Steuerrecht verbergen.

Inbound & Outbound was ist das?

Outbound-Sachverhalt: Investiert ein Steuerinländer (technisch gesprochen eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person oder Gesellschaft, sog. Steuerinländer) im Ausland und erzielt hieraus (positive oder negative) Einkünfte, wird dies regelmäßig als Outbound-Sachverhalt bezeichnet.

Investiert hingegen ein Steuerausländer in Deutschland und erzielt entsprechende Einkünfte, wird dies regelmäßig als Inbound-Fall bezeichnet.

 
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Quelle: Internationales Steuerrecht • (Stand: 03.04.2025 03:46)
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