Immobilien & Steuern
Der Lebenszyklus einer Immobilie
Der Lebenszyklus der Immobilie lässt sich grundsätzlich in 3 Phasen unterteilen:
Erwerbsphase | Haltephase | Exitphase
Aus steuerrechtlicher Sicht sind in diesen Phasen die folgenden Steuerarten relevant:
In der Erwerbsphase
- Umsatzsteuer,
- Grunderwerbsteuer
- Ertragsteuer
In der Haltephase
- Ertragsteuern, wie Einkommen- / Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Umsatzsteuer
In der Veräußerungsphase (Exitphase)
- Umsatzsteuer,
- Ertragsteuern, wie Einkommen-/Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer
Sowohl in der Ankaufsphase als auch späteren Exitphase kommt es für die steuerliche Würdigung darauf an, was letztlich Erwerbs- oder Verkaufsgegenstand ist.
- So kann die Immobilie selbst erworben werden (Asset Deal)
- Anteile an immobilienhaltenden Gesellschaften (GbR, KG, GmbH oder GmbH & Co. KG) erworben (Share Deal bzw. Interest Deal)
In unseren Beratungsgesprächen finden wir gemeinsam die für Sie passende Lösung, wobei unsere Fokussierung weitergeht und wir nicht in der Phase des Erwerbs- oder Exits stehen bleiben.
Grenzüberschreitender Immobilien-Sachverhalte
- Outbound Sachverhalt: Der im Inland (unbeschränkt steuerpflichtige) Immobilieninvestor erwirbt oder veräußert eine im Ausland belegene Immobilie (bspw. in Spanien, UK, USA, V.A.E, Hongkong, Singapur etc.).
- Inbound Sachverhalt: Der im Ausland ansässige Immobilieninvestor erwirbt oder veräußert eine in Deutschland belegene Immobilie.
Um steuerliche oder rechtliche Risiken zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen und um von Gestaltungsoptionen profitieren zu können, empfiehlt es sich uns bereits frühzeitig in die Vorbereitungs- und Planungsphase eines Immobilieninvestments bzw. der Veräußerung mit einzubeziehen. Die Gründung von Holding-Gesellschaften kann sich im Einzelfall anbieten, sollte aber zwingend unter Abwägung aller Umstände beachtet werden.
Unsere Umfassenden Leistungen im Immobiliensteuerrecht
Immobilien & Steuern