Immobilien & Steuern
In unserer Zusammensetzung verfügen wir nicht nur über die notwendige Erfahrung und langjährige Expertise im Immobiliensteuerrecht. Unser Ansatz ist stets eine ganzheitliche Beratung, gerade auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Investmentstrategie und mit Blick auf mögliche Nachfolgekonstellationen. Wir raten den Mandanten auch mal dazu, eine Sache einfach nicht zu tun und sind stets kritische Mitdenker!
Bedingt durch günstige Zinsen in den vergangenen Jahren, hat die Assetklasse
„Immobilien“ einen erheblichen Zulauf erhalten und eine Vielzahl privater und
gewerblicher Investoren hervorgebracht. Auch in Krisenzeiten waren Immobilien
regelmäßig in ihrem Wert beständig.
Der Begriff „Immobilie“ stellt den Oberbegriff einer Vielzahl unterschiedlicher Arten von Immobilien dar. So werden (unbebaute) Grundstücke, Wohnhäuser, Familienwohnheime, Eigentums- oder Ferienwohnungen ebenso Gegenstand von Erwerbs- oder Veräußerungsvorgängen, wie auch Shopping-Center, Co-Working Spaces, sonstige Gewerbeobjekte oder Sonderimmobilien und Erbbaurechte.
Das „Grundstück“ und die Bedeutung im deutschen Recht
Das deutsche Recht verwendet oftmals den Begriff des Grundstücks nicht einheitlich. Das Zivilrecht beschreibt einheitlich die Einheit aus Grund und Boden und Gebäude als „Grundstück“. Es liegt mithin eine Einheit vor (§ 94 BGB). Das Steuerrecht unterscheidet zwischen dem (nicht abnutzbaren) Grund und Boden einerseits und dem (abnutzbaren) Gebäude andererseits. Und da fangen die Unterschiede erst an ...